Pensionsvorsorge auf europäischer Ebene
Brüssel startet einen neuen Versuch die private Pensionsvorsorge zu vereinheitlichen
Erschienen im Standard, im Juli 2021

Zieht man einen Vergleich mit anderen europäischen Ländern, so spielt die private Zusatzrente in Österreich eine sehr kleine Rolle. Aber auch verglichen mit den jährlichen Pensionsausgaben von über 60 Milliarden Euro entfallen weniger als 15 Prozent auf Betriebspensionen und private Pensionsvorsorgen. Dafür sind mehrere Gründe verantwortlich. Zum einen ist in Österreich das staatliche Pensionssystem im Vergleich zu anderen europäischen Staaten noch relativ gut ausgebaut. So entfallen auf Neupensionen über 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens vor dem Antritt des Ruhestands (Nettopensionsrate). Zum anderen können betriebliche Vorsorgekassen als auch die derzeitige private Pensionsvorsorge kritisiert werden. Nach ein paar Jahren werden die Gelder meist herausgenommen und auch die Veranlagungs-Renditen sind mehrmalig negativ und das noch vor Kapital-Garantien und anderen Gebühren. Häufig werden Kunden über lange Zeitspannen gebunden und können diese Verträge überhaupt nicht oder nur mit Abschlägen beenden. Dies spiegelt sich auch im Rückgang neu abgeschlossener geförderter Pensionsvorsorgen wider.

Die Europarente als bessere Alternative

Vor dem Hintergrund demographischer Entwicklungen und einer drohenden Altersarmut versucht man mit der Europarente der EU neue Wege zu gehen. Das paneuropäische persönliche Alters-vorsorgeprodukt (PEPP) wird ein freiwilliges privates Rentensystem sein, das bestehende öffentliche und betriebliche Rentensysteme sowie nationale private Pensionsvorsorgen ergänzt. Die PEPP-Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für einen europaweiten privaten Altersvorsorgemarkt, indem sie die Standardisierung der wichtigsten Produktmerkmale wie Transparenzanforderungen, Anlageregeln, Wechselrecht und die Art der Anlagemöglichkeiten sicherstellt. Beabsichtigt wird, dass Verbraucher voll allem von (I) einem wettbewerbsfähigen Produkt profitieren, da Sparer einen Vorteil aus einem verstärkten Wettbewerb zwischen den PEPP-Anbietern ziehen sollten. (II) Es wird eine Kostenobergrenze von 1 Prozent des angesammelten Kapitals pro Jahr geben. (III) Anbieter können PEPPs europaweit anbieten, sodass Sparer auch bei einem grenzüberschreitenden Wohnsitzwechsel in der EU weiterhin die Rente mitnehmen können.

Das Problem der Altersarmut nicht gelöst

Die hochtrappenden Pläne auf europäischster Ebene im Hinblick eines neuen Pensionssystems mögen auf den ersten Blick sinnhaft erscheinen, aber wie auch die im Jahr 2003 eingeführte private Pensionsvorsorge zeigte, ist nicht alles Gold was glänzt – so lang auch im Vorjahr die Rendite von Zukunftsvorsorgeprodukten im Schnitt bei minus 1,3 Prozent. Mit PEPP wird beabsichtigt, dass Menschen neben den heute verfügbaren betrieblichen und staatlichen Renten zusätzliche Anreize bekommen, um für ihre Rente zu sparen. Ob PEPP damit nachhaltig eine Alternative zu derzeitigen Pensionsvorsorgemodellen darstellen wird, ist dabei fraglich. Kommt es wie bei der derzeitigen einheimischen privaten Zukunftsvorsorge zu mangelhaften Konstruktionen (Kapitalgarantien, Mindestaktienquoten), so wird auch diese neue Form der Altersvorsorge magere Erträge erzielen und stark an Attraktivität verlieren. Fest steht, dass die Europarente eine Alternative für Besserverdienende darstellen wird – ob nun sinnvoll oder nicht. Andere Menschen in geringer verdienenden Jobs und Teilzeitbeschäftigte werden auch hier zu kurz kommen. Österreich versucht gegenwärtig Abhilfe zu schaffen, indem in den letzten Jahren Mindestpensionen relativ zu anderen Pensionsleistungen stärker angehoben wurden.